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Aargauer Regierung verbietet Lehrmittel «Lesen durch Schreiben»

Ist die deutsche Rechtschreibung jetzt gerettet?
Aargau

Aargauer Regierung verbietet Lehrmittel «Lesen durch Schreiben»

Sowohl das Lehrmittel wie auch die Lernmethode des Basler Reformpädagogen Jürgen Reichen sollen aus Aargauer Schulzimmern verbannt werden.

Der Regierungsrat hat entschieden, dass das Lehrmittel «Lesen durch Schreiben» ab dem Schuljahr 2020/21 an Aargauer Schulen nicht mehr eingesetzt werden darf. Auch das Unterrichten nach der entsprechenden Lehrmethode soll nicht mehr erlaubt sein. Der Regierungsrat schreibt in der Stellungnahme zu einer Motion, dass das Konzept des Pädagogen Jürgen Reichen in seiner Reinform kritisch zu beurteilen sei. Problematisch sei bei dieser Methode, dass zu keinem Zeitpunkt die Rechtschreiberegeln vermittelt und die Laut-Buchstaben-Beziehung nicht systematisch eingeführt werde.

Dass die Regierung eingreift und ein Lehrmittel aus dem Verkehr zieht, kommt doch eher selten vor. Das betroffene Lehrmittel ist zwar weder jugendgefährdend noch politisch unausgewogen. Dennoch ist das Schulbuch «Lesen durch Schreiben» seit Jahren im deutschsprachigen Raum höchst umstritten. Dieses sowie ein weiteres Lehrmittel «Lara und ihre Freunde» werden nun von der Liste der alternativ-obligatorischen Lehrmittel gestrichen und dürfen nicht mehr im Unterricht eingesetzt werden.

Es wird immer wieder bemängelt, dass durch den Einsatz der Methode «lautgetreues Schreiben» die Rechtschreibung verlernt wird und Kinder auch später noch Probleme mit der richtigen Schreibweise von Wörtern hätten. Ob durch ein Verbot, wie es der Regierungsrat ausgesprochen hat, die Rechtschreibung nun gerettet sei, daran zweifelt die ehemalige Lehrerin Kathrin Wettstein, wie sie im Interview erklärt.

Der Regierungsrat hält weiterhin am Grundsatz des «lautgetreuen Schreiben» fest. Denn es handle sich dabei um einen Entwicklungsschritt, den jedes Kind beim Schrifterwerb durchläuft. Die Regierung verlangt aber, dass auch beim lautgetreuen Schreiben Korrekturen angebracht werden: Schreibt ein Kind etwa «ato» statt «auto», so muss die Lehrperson korrigierend eingreifen, da nicht alle Laute verschriftlicht wurden. Sobald es den Schülerinnen und Schülern gelingt, alle Laute in den Wörtern zu verschriftlichen, werden stetig weiterführende Rechtschreiberegeln verlangt.

Nadine König
Quelle: Radio Argovia / az Aargauer Zeitung
veröffentlicht: 8. März 2019 17:32
aktualisiert: 8. März 2019 17:32