Absolutes Feuer- und Feuerwerkverbot im Kanton Aargau
Wie der Kanton Aargau mitteilt, ist wegen der anhaltenden Trockenheit, sowie der weiter ansteigenden Temperaturen für die nächsten Tage mit einer verschärften Gefahr für Wald- und Flurbrände zu rechnen. Deswegen wurde per Montag, 30. Juli 2018 ab 17.00 Uhr die Gefahrenstufe 5 von 5 ausgerfugen (sehr grosse Waldbrandgefahr). Auch Höhen- und 1. August-Feuer werden verboten.
Das Verbot sei notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft.
Weiterhin erlaubt ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Hier ist insbesondere im Umgang mit Gasflaschen Vorsicht geboten. Folgende Vorsichtsmassnahmen sind strikt einzuhalten:
- Kein Feuern im Freien
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
- Beim Grillieren ausschliesslich Gas- und Elektrogrills verwenden