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Aarau: 20-Jähriger fordert am Maienzug-Vorabend bekifft Polizisten zum Kampf heraus

Zwei Männer versuchten, mit einem Polizeibeamten am Maienzug-Vorabend einen Kampf auszufechten. (Archiv)
Foto: Aargauer Zeitung/Fabio Baranzini
Aarau

20-Jähriger fordert am Maienzug-Vorabend bekifft Polizisten zum Kampf heraus

Bevor ein 20-jähriger Iraker an den Maienzug-Vorabend ging, rauchte er einen Joint. Daraufhin wollte er mit einem Kollegen eine Polizeisperre durchbrechen. Als ihnen das nicht gelang, forderten sie einen Polizisten zum Kampf heraus. Dafür müssen beide zahlen.

Am Maienzug-Vorabend wird zünftig gefeiert, angestossen und ausgewogen gespeist. Damit alles reibungslos vonstattengeht, werden Strassen abgesperrt und Polizeibeamte sorgen für Recht und Ordnung. So war es auch dieses Jahr.

Bekifft einen Polizeibeamten angegriffen

Zusammen mit seinem Kollegen war am Maienzug-Vorabend ein 20-Jähriger aus dem Bezirk Aarau anzutreffen. Auch sie feierten zünftig am traditionellen Stadtfest. Wie einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu entnehmen ist, rauchte der gebürtige Iraker, bevor er sich aufs Festgelände begab, einen Joint.

Kurz vor Mitternacht wollten die beiden auf die andere Seite einer Polizeisperre gelangen. Dafür wollten sie die Sperre durchbrechen. Ein Polizeibeamter forderte sie auf, damit aufzuhören. Doch weder der 20-Jährige, noch sein Kollege wollten auf die Anordnung eingehen. Stattdessen forderten die beiden den Polizisten zu einem Kampf auf und gingen auf ihn los. Dem Polizisten gelang es, den aggressiven Kollegen auf den Boden zu legen. Daraufhin wollte er den 20-Jährigen festnehmen. Jedoch gelang es diesem, sich loszureissen und wegzurennen. Später kehrte er aus unbekannten Gründen zum Polizisten zurück und konnte festgenommen werden.

20-Jähriger wird für seine Straftat verurteilt

Durch seine Tat hatte der Iraker versucht, die Polizeibeamten zu nötigen. Laut Strafbefehl hat der 20-Jährige den Polizisten bedroht und durch Gewalt an einer amtlichen Handlung gehindert. Dafür und für den Konsum von Betäubungsmitteln wird er nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen sowie einer Busse von 200 Franken verurteilt.

Sein Kollege wurde in einem separaten Verfahren wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen sowie einer Busse von 200 Franken verurteilt. Beide müssen jeweils für Gebühren in der Höhe von 900 Franken aufkommen. Die Urteile werden bei den Männern im Strafregister eingetragen.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 17. Dezember 2023 09:59
aktualisiert: 17. Dezember 2023 09:59
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