Tabak für Wasserpfeife falsch aufbewahrt – Inhaber von Shisha-Bar verurteilt
Ende August 2022 führte die Polizei in einer Shisha-Bar im Aargau eine Gewerbekontrolle durch. Dabei wurde festgestellt, dass der Geschäftsführer seinen Gästen Tabake anbot, welche gegen das Lebensmittelgesetz verstiessen.
Tabak war falsch deklariert
Der gebürtige Türke ist laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft alleiniger Inhaber der Shisha-Bar. Seiner Kundschaft bot er ein grosses Sortiment an Tabaken für Wasserpfeifen an. Darunter waren auch acht Produkte, die nicht ordnungsgemäss verstaut oder angeschrieben waren. So fehlten beispielsweise bei den Tabaken «Absolute Zero», «Al Fakher Vanilla Flavor», «7 Days Cold Beach» und «Al Fakher Kiwi Flavor» die Warnhinweise sowie das Produktionsland.
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Weiter hat der Verurteilte die Rauchware nicht korrekt aufbewahrt. So steht im Strafbefehl geschrieben, dass die Polizei bei der Kontrolle die Konsumprodukte in Tupperware vorfanden. Eine korrekte Rückverfolgbarkeit war somit nicht gewährleistet.
Strafe für Inhaber
Dass in der Schweiz mehrere Vorschriften über Tabakwaren, insbesondere über deren Verkauf und Angebot, gelten, hätte dem 35-jährigen Shisha-Bar-Inhaber laut Strafbefehl bewusst sein müssen. Somit hat der gebürtige Türke mehrfach gegen das Lebensmittelgesetz verstossen. Der Täter wird deshalb von der Strafverfolgungsbehörde zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Weiter muss er Gebühren in der Höhe von 582 Franken bezahlen.
Die acht verschiedenen Shisha-Tabake, welche nicht ordnungsgemäss deklariert waren, wurden mittlerweile eingezogen und vernichtet.