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Auf eigenes Konto überwiesen: Buchhalter stiehlt Aargauer Arbeitgeber 8000 Franken

Ein 52-Jähriger aus dem Bezirk Aarau überwies auf sein eigenes Konto rund 8000 Franken seines Arbeitgebers. (Symbolbild)
Foto: Getty Images
Bezirk Aarau

Arbeitgeber abgezockt: Buchhalter überweist 8000 Franken auf eigenes Konto

Ein Aargauer überwies mehrere Male Gelder von seinem Arbeitgeber auf sein eigenes Konto. Insgesamt 8000 Franken konnte der 52-Jährige so abzocken, bis er von seinem Arbeitgeber angezeigt wurde.

Als Buchhalter verschiebt man grosse Summen an Geldern von einem Konto auf ein anderes. Ein 52-Jähriger kam dabei auf die Idee, eine Transaktion auf sein eigenes Konto auszulösen. Dafür musste der Mann aus dem Bezirk Aarau erfinderisch werden.

Mann lässt sich nicht von 2-Phasen-Identifizierung abhalten

Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu lesen ist, löste der damalige Buchhalter eines Unternehmens im Bezirk Aarau zwischen Anfang und Ende Januar 2023 mehrere Male Überweisungen vom Firmenkonto auf sein Privatkonto aus. Dazu loggte sich der 52-Jährige im E-Banking des Firmenkontos ein und veranlasste die Zahlungen auf ein Konto, welches auf ihn lautete.

Dem 52-Jährigen war bewusst, dass eine Zahlung erst ausgeführt wird, wenn sie von einer zweiten Person autorisiert wird. Deshalb meldete er sich ohne Berechtigung am Computer seiner Arbeitskollegin an und autorisierte so die Überweisungen auf sein eigenes Bankkonto. Wie im Strafbefehl zu lesen ist, machte er drei Überweisungen von total rund 8000 Franken. Seinem Arbeitgeber fiel die Aktion jedoch auf, das Unternehmen brachte den Buchhalter zur Anzeige.

Verurteilt wegen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage

Der Buchhalter war sich seiner Tat zu jedem Zeitpunkt bewusst. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargaus verurteilt den 52-Jährigen deshalb wegen mehrfachem betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zu einer unbedingten Geldstrafe von 4200 Franken. Hinzu kommen Gebühren von rund 920 Franken. Weiter wird das Urteil in seinem Strafregister eingetragen. Will sein ehemaliger Arbeitgeber die 8000 Franken zurück, muss er das auf dem Zivilweg tun.

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Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 8. März 2024 07:58
aktualisiert: 8. März 2024 07:58