Beschwerde abgewiesen: Sanierung am Hauenstein-Basistunnel kann beginnen
Keine aufschiebende Wirkung
Das Bundesverwaltungsgericht hat keine aufschiebende Wirkung erteilt, womit die Arbeiten weiterlaufen können. Nach Abschluss der Ausschreibung vergaben die SBB die Arbeiten Ende Juni 2022. Einen Monat später reichte eines der vier nicht berücksichtigten Konsortien beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.
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In den folgenden Tagen gewährte der zuständige Instruktionsrichter des Bundesverwaltungsgerichts mit einer superprovisorischen Verfügung die aufschiebende Wirkung. Die Parteien mussten sich jeglicher Handlungen enthalten, die den Ausgang des Gerichtsverfahrens hätte beeinträchtigen können. Im Januar 2023 schätzten die SBB deshalb, dass sich ihr Zeitplan um etwa ein halbes Jahr verzögern werde.
Unbegründete Rüge
In einem am Mittwoch veröffentlichten Zwischenentscheid wies das Bundesverwaltungsgericht das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab. Das beschwerdeführende Konsortium wirft den SBB und der beauftragten Unternehmensgruppe vor, nicht den Nachweis erbracht zu haben, dass die Auswahl- und Qualifikationskriterien eingehalten wurden. Für die Richter in St. Gallen erscheint dieser Vorwurf nach einer summarischen Sichtung der Akten unbegründet.
Das Gericht hat auch den Antrag auf Einsicht in alle Unterlagen der Vergabeakte abgewiesen. Im Laufe des Verfahrens hatte das Konsortium Zugang zu zahlreichen Dokumenten, die teilweise geschwärzt waren.
Der Hauenstein-Basistunnel ist 8,1 Kilometer lang. Er wird täglich von rund 100 Güterzügen und 320 Personenzügen durchfahren. Die Gesamtsanierung des Bauwerks - mit Gewölbe, Gleisen, Kabeln und Entwässerung – wird auf 140 Millionen Franken geschätzt. Die letzte Renovierung fand vor rund 40 Jahren statt. Dieser Entscheid ist nicht endgültig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Die genauen Termine der Gleissperrungen ist noch unklar. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis ins Jahr 2028.
(sda/dl)