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Endlich ein nächster Schritt beim Aarauer Stadionbau

Quelle: TeleM1

Torfeld Süd

Endlich ein nächster Schritt beim Aarauer Stadionbau

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, die sich gegen die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung im Aarauer Torfeld Süd gerichtet hatte. Die Beschwerdeführenden hatten angeführt, die Lärmschutzbestimmungen könnten von Vorhinein nicht eingehalten werden und die Abweichungen vom kantonalen Richtplan seien ungerechtfertigt.

Die Stadionplanung in Aarau ist älter als der eine oder andere Spieler des FC Aarau. Diverse Verzögerungen hat das aktuelle Projekt schon hinter sich, mehrere Volksabstimmungen und mehrere Gerichtsentscheide.

17 Personen und ein Unternehmen legten Beschwerde ein

Seit Mittwoch kommt ein weiterer Schritt hinzu: Das Bundesgericht hat als letzte Instanz eine Beschwerde gegen die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) abgewiesen. Dabei geht es nicht ums Stadion direkt, sondern um die Türme, die die Stadt und HRS Real Estate als Bauherrin neben das Stadion Torfeld Süd bauen möchten. 17 Personen und ein Unternehmen hatten die Beschwerde bis vor das höchste Gericht gezogen.

Die im November 2019 von der Stadtbevölkerung angenommene BNO-Änderung widerspreche dem kantonalen Richtplan, monierten die Beschwerdeführenden. Die zusätzliche Wohnnutzung gehe zulasten der vorgesehenen gewerblichen Nutzung des Areals. Ausserdem sei bereits klar, dass das Lärmschutzrecht des Bundes verletzt werde.

Sondernutzungsplanung soll Anpassungen ermöglichen

Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, die Abweichungen vom kantonalen Richtplan seien untergeordnet und begründet. Das Stadiongebiet werde im Übrigen schon seit vielen Jahren geplant und zum Projekt seien schon mehrere Volksabstimmungen durchgeführt worden; unter diesen Umständen sei es legitim, die Planung nicht nochmals durch eine Anpassung des kantonalen Richtplans zu verzögern. Weitere Anpassungen, damit eine attraktive Kombination verschiedener Nutzungsformen möglich wird, sollen im Rahmen der nun folgenden Sondernutzungsplanung umgesetzt werden.

Betreffend Lärmschutz-Verletzung wird es kompliziert: Das Verwaltungsgericht als Vorinstanz liess offen, ob die Vorgaben betreffend Bahn- und Strassenlärm eingehalten werden könnten oder ob es Ausnahmebewilligungen bräuchte. Dass solche erteilt werden könnten, sei nicht unrealistisch, beurteilte das Bundesamt für Energie und Umwelt, daran orientiert sich nun auch das Bundesgericht. Beim Stadionlärm selbst muss ebenfalls in der Sondernutzungsplanung aufgezeigt werden, dass der Lärm auf ein zumutbares Mass reduziert werden kann.

Die Prozesskosten von 5000 Franken werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Es wurden keine Parteientschädigungen verfügt.

Erleichterung beim FCA-Präsidenten und dem Stadtrat

«Wir sind hocherfreut über das klare Urteil des Bundesgerichts», sagt der zuständige Stadtrat Hanspeter Thür. Er mahnt aber auch zur Geduld. Das Urteil befasse sich auf vielen Seiten mit der Lärmproblematik, diese müsse in der Realisierung des Projekts berücksichtigt werden und in den Gestaltungsplan einfliessen. «In den nächsten Monaten werden wir uns dazu Klarheit verschaffen, wo wir Korrekturen im Plan machen müssen», sagte Thür weiter.

«Wir haben grosse Freude beim FC Aarau, auf den Entscheid mussten wir lange warten», zeigt sich auch FCA-Präsident Philipp Bonorand als künftiger Mieter des Stadions erleichtert. Es sei ein weiterer Schritt Richtung Ziel.

Tatsächlich ist es einer von vielen weiteren Schritten, die bis zur Stadioneröffnung folgen müssen. Zwar sei damit der Volksentscheid von 2019 endgültig. Der nun folgende Gestaltungsplan für das Areal könnte der Stadtrat nun bald beschliessen. Nur ist auch dieser wieder anfechtbar. Sollte es ab jetzt ohne weitere Einsprachen weitergehen können, wäre das Stadion in rund drei Jahren ready, sagt Bonorand. «Im realistischen Fall müssen wir aber eher mit vier bis viereinhalb Jahren rechnen, bis das Stadion eröffnet werden kann."

Geduld brauchen die Eigner und FCA-Fans also weiterhin.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 2. November 2022 11:59
aktualisiert: 2. November 2022 19:41