Mit Plastikmesser und Fake-Pistole bewaffneter Mann wird festgenommen – und bedroht Polizisten
Der 36-Jährige hatte sich Anfang Februar an einem Samstagabend am Bahnhof Aarau befunden, zog dort im öffentlich zugänglichen Bereich eine Gasdruckpistole aus der Jackentasche und hielt sie in Richtung Himmel. Die Pistole sah aus wie eine echte Feuerwaffe, weshalb er eine Waffentragbewilligung benötigt hätte – was allerdings nicht der Fall war.
Die Stadtpolizei Aarau nahm ihn deshalb kurz darauf fest. Die Waffe steckte zu diesem Zeitpunkt wieder in seiner Jackentasche, auf der anderen Seite hatte er ein Plastikmesser und eine Halloweenmaske verstaut, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.
Aggressives Verhalten auf dem Polizeiposten
Die Polizei brachte den Mann erst einmal zum Stützpunkt der Kantonspolizei Aargau in Aarau. Dort erwies sich der Mann jedoch bereits als äusserst renitent, er versuchte trotz Handfesseln einen Polizisten ins Gesicht zu schlagen. Auch sonst war er aggressiv und weigerte sich, den Anweisungen Folge zu leisten.
Mann droht und beleidigt im Transportfahrzeug Polizisten
Anschliessend sollte der Mann ins Zentralgefängnis nach Lenzburg gebracht werden. Während des Transportes wehrte er sich wieder massiv und versuchte einen weiteren Polizisten mit den Füssen zu treten. Er warf beiden Beamten zudem diverse Beleidigungen und Schimpfwörter an den Kopf. Zudem bedrohte er sie massiv: Wenn er könnte, würde er sie mit ihren Dienstwaffen erschiessen, hat er ihnen laut Strafbefehl gesagt. Sobald er draussen sei, werde er zudem ihre Frauen und Kinder erschiessen.
Saftige Strafe für mehrere Vergehen
Ob und wann der 36-Jährige schliesslich zur Einsicht gekommen ist, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Allerdings kommt ihn seine aggressive Art nun teuer zu stehen. Er wird wegen Verstosses gegen das Waffengesetz, mehrfacher Beschimpfung sowie Drohung und Gewalt gegen Behörden und Beamte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 150 Tagen abzüglich einem Tag U-Haft verurteilt. Die Probezeit beträgt vier Jahre. Ausserdem muss er eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Franken bezahlen, also insgesamt 1200 Franken. Sollte er diese Summe nicht aufbringen können, muss er pro Tagessatz einen Tag ins Gefängnis. Die Gebühren und Kosten von insgesamt 1625 Franken werden dem Beschuldigten ebenfalls auferlegt. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.
Gasdruckpistole, Plastikmesser und Halloweenmaske durfte der Mann nicht behalten. Sie wurden eingezogen und vernichtet.
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