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Imitationswaffe: Aargauer (41) bestellt illegale Feuerzeugpistole bei Amazon

Weil das Feuerzeug wie eine Pistole aussah, wurde ein Aargauer verurteilt. (Symbolbild)
Foto: Imago
Bezirk Aarau

Aargauer (41) bestellt illegale Feuerzeugpistole bei Amazon

Ein 41-jähriger Mann aus dem Bezirk Aarau hat über Amazon ein Feuerzeug in Form einer Pistole bestellt und zu sich nach Hause liefern lassen wollen. Weil der Artikel einer echten Feuerwaffe ähnlich sieht und der Aargauer keine Bewilligung hatte, wurde er verurteilt.

Anfang Mai 2024 hat ein 41-Jähriger über Amazon ein Pistolenfeuerzeug aus dem Ausland bestellt und wollte das Paket an seinen Wohnort im Bezirk Aarau schicken lassen. Laut Waffengesetz handelt es dabei um eine Imitationswaffe, weil sie wegen ihres Aussehens leicht mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden kann. Weil der Aargauer weder über eine Einfuhrbewilligung noch eine kantonale Ausnahmebewilligung verfügte, wurde das Amazon-Paket Ende Mai beim Paketdienstleister Quickpac AG in Hägendorf abgefangen und sichergestellt.

Hätte sich der Aargauer vor seiner Bestellung über die in der Schweiz geltenden Bestimmungen bezüglich Imitationswaffen und deren Kauf informiert, so hätte er gewusst, dass diese in der Schweiz verboten sind. Laut dem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hätte er es demnach vermeiden können, die Feuerzeugpistole ohne Bewilligung in die Schweiz einzuführen.

Somit wird der Mann wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 2600 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu muss er eine Busse in Höhe von 600 Franken sowie Gebühren in Höhe von 800 Franken bezahlen. Die sichergestellte Imitationswaffe wurde mittlerweile vernichtet.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 9. September 2024 04:45
aktualisiert: 9. September 2024 04:45