Aargau/Solothurn
Aarau/Olten

Jagdhund hetzt Reh hinterher – dafür muss seine Besitzerin jetzt zahlen

Hunde müssen von ihren Besitzerinnen und Besitzer stets unter Kontrolle gehalten werden.
Foto: Getty Images
Aarau

Jagdhund hetzt Reh hinterher – dafür muss seine Besitzerin jetzt zahlen

Nachdem eine 57-Jährige aus dem Bezirk Aarau ihren Schäfer-Mischling von der Leine gelassen hatte, verlor sie ihn für kurze Zeit aus den Augen. Der Hund rannte in den Wald und hetzte einem Reh hinterher. Jetzt muss sein Frauchen die Strafe dafür tragen.

Eine 57-Jährige ging Anfang Februar 2023 mit ihrem Schäfer-Mischling spazieren. Ihren Hund hielt sie an einer Schleppleine. Nach einiger Zeit liess sie den dreijährigen Jagdhund von der Leine. Was daraufhin passierte, hätte die Frau aus dem Bezirk Aarau ahnen können.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

Jagdhund hetzte Reh hinterher

Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau steht, liess die 57-Jährige ihren Jagdhund von der Leine, um mit ihm Apportieren zu üben. Der junge Rüde verlor nach mehreren Wiederholungen jedoch das Interesse an der Beschäftigung. Er entfernte sich von seiner Besitzerin und rannte in den dichten Wald. Die Frau verlor deshalb ihren Vierbeiner aus den Augen. Im Wald hetzte der Jagdhund laut dem Strafbefehl einem Reh hinterher. Erst nach rund drei Minuten erblickte die 57-Jährige ihren Vierbeiner wieder, rief ihn zu sich und nahm ihn wieder an die Leine.

Damit Menschen, Tiere sowie die Wildnis nicht gestört werden, sind Hundebesitzer dazu verpflichtet, ihre Vierbeiner stets unter Kontrolle und Aufsicht zu behalten. Dieser Pflicht kam die 57-Jährige aus dem Bezirk Aarau jedoch nicht genügend nach, als sie ihn von der Leine liess. Zudem war der Frau bewusst, dass es sich bei ihrem Schäfer-Mischling um einen Jagdhund handelt. Sie hätte also wissen müssen, dass ihr dreijähriger Hund einem Reh hinterherrennt, wenn er eins sieht.

Saftige Busse für Frauchen

Weil die 57-Jährige ihren jungen Mischling von der Leine liess, wird sie wegen Widerhandlung gegen das Jagdgesetz sowie wegen Widerhandlung gegen das Hundegesetz durch das Missachten ihrer Pflichten verurteilt. Die Frau muss eine Busse von 300 Franken bezahlen. Dazu kommen Gebühren in der Höhe von 400 Franken.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 2. September 2023 06:19
aktualisiert: 2. September 2023 06:19