Aargau/Solothurn
Aarau/Olten

Schimmel, alte Gewürze und keinen Parmesan: Aarauer Pizzeria fällt mehrmals durch Lebensmittelkontrolle

In einer Aarauer Pizzeria wurden mehrere Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz festgestellt.(Symbolbild)
Schimmelalarm

Aarauer Pizzeria fällt mehrmals durch Lebensmittelkontrolle

Schimmel an der Pizzastation, falscher Käse serviert, Mindesthaltbarkeit überschritten – eine Aarauer Pizzeria fiel dreimal durch eine Lebensmittelkontrolle. Nun hat die Staatsanwaltschaft die verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen.

Am 21. März 2022 führte das Amt für Verbraucherschutz eine Kontrolle in einer italienischen Gaststätte in Aarau durch. Dabei stellten die Inspektoren allerlei an Verstössen fest. Der Betrieb machte keine Wareneingangskontrolle, dazu gab es keinen Reinigungsplan für die Küche. Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu entnehmen ist, bemerkten die Inspektoren in drei von vier entnommenen Proben Mängel: Bei den vorgekochten Nudeln, dem vorgekochten Reis und bei den schwarzen Oliven erfasste das Labor eine ««teilweise massive Überschreitung der Richtwerte für Enterobacteriaceae».

Ein hygienischer Umgang und das richtige Vorgehen beim Vorkochen der Produkte war entsprechend nicht gewährleistet, wie es in dem Strafbefehl weiter heisst. Zudem entdeckten sie mehrere Gewürze, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum seit mehreren Monaten bis Jahren überschritten war. Ausserdem waren die Dichtungen bei der Pizzastation verschimmelt.

Statt Parmesan eine günstigere Alternative serviert

Die Inspektoren beanstanden zusätzlich, dass das Mehl unverpackt in einem schwarzen Kunststoffbehälter gelagert wurde, welcher nicht lebensmitteltauglich war. Auch waren im März 2022 die Lebensmittel in den Kühl- und Tiefkühllagern nicht alle mit dem notwendigen Datum versehen. Somit war nicht ersichtlich, wann einige Produkte eingefroren oder wieder aufgetaut wurden. Auf der Speisekarte wurden Gerichte mit Parmesan angeboten – der Käse wurde aber wohl nicht den Gästen serviert. Der Kundschaft wurde kein Parmesan, sondern ohne deren Wissen der günstigere Grana Padano serviert, wie es im Strafbefehl heisst.

Zwei Monate später, am 15. Mai 2022, inspizierte das Amt für Verbraucherschutz nochmals die Küche. Dabei wurde festgestellt, dass es immer noch keine dokumentierte Wareneingangskontrolle gab, zwei von vier Proben wiesen zudem Richtwertüberschreitungen auf. Auch die Datierung der eingefrorenen Produkte war immer noch mangelhaft.

Mängel auch bei der dritten Inspektion festgestellt

Im August 2022 folgte die dritte Inspektion. Auch dort wurden nicht alle Mängel behoben. Wieder fielen zwei von fünf Proben durch. Diesmal betraf es vorgekochtes Mischgemüse und Vorderschinken. Die Inspektoren verfügten neben einer weiteren Nachkontrolle auch ein Vorkochverbot. Wie schon bei den Kontrollen davor, waren immer noch nicht alle Lebensmittel in den Kühl- und Tiefkühllagern mit einem Datum versehen.

Wegen mehrfacher Übertretung des Lebensmittelgesetzes muss die verantwortliche Person eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Dazu kommen noch die Gebühren in Höhe von 600 Franken. Das Restaurant ist nach wie vor geöffnet – offenbar wurden die Mängel behoben, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 13. Oktober 2023 07:00
aktualisiert: 16. Oktober 2023 19:31