Quelle: TeleM1
Wieso die Plakate der Gegner des Covid-Gesetzes nicht aufgehängt werden dürfen
In Unterentfelden sind die Plakate der Gegner des Covid-Zertifikats entfernt worden. Der Grund: Die Einwilligung fehlt. Völlig unverständlich findet das Tanja Sager, Regio-Leiterin der «Freunde der Verfassung» Bezirk Aarau. Sie erklärt gegenüber Tele M1: «Wir gehen davon aus, wenn andere Plakate hier hängen, dann dürfen wir unsere auch aufhängen.»
Ganz so einfach ist die Sache nicht, erklärt der Unterentfelder Gemeindeammann Heinz Lüscher. Nicht ortsansässige Vereinigungen wie die «Freunde der Verfassung» müssen bei der Gemeinde einen Antrag stellen. Denn durch den Antrag habe man eine Kontaktperson, an die man sich wenden könne, wenn die Plakate nach der Abstimmung nicht ordnungsgemäss wieder abgehängt werden würden. «Eine E-Mail oder ein Telefonanruf mit dem Inhalt ‹wir würden gerne ein Plakat aufstellen› hätte gereicht, dann hätten wir formlos eine Einwilligung erteilt», sagt Lüscher. «Natürlich, sofern mit den Plakaten alles stimmt, beispielsweise die Grösse.»
Dieses Problem haben die Gegner des Covid-Gesetzes nämlich in Zuchwil. Hier sind die Plakate der «Freunde der Verfassung» wegen ihrer Grösse nicht bewilligt worden. Der Grund: Die Plakate sind gemäss der kantonalen Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate ein verkehrstechnisches Hindernis.
Trotzdem hängt der Zuchwiler SVP-Gemeinderat Carlo Rüsics die Plakate in Zuchwil auf – wohl wissend, dass die Polizei die Plakate wieder entfernen muss. Die Plakate werden hier zum Fall für die Juristen, denn Carlo Rüsics hat die Polizei und das Kreisbauamt wegen dem Abhängen der Plakate angezeigt.
(red.)