«Es ist eine Genugtuung, aber die Wunden bleiben»
Das Bundesgericht hatte im Juni die Verurteilung von Walter Dubler aufgehoben. Es fehlte die Täuschungsabsicht und die Arglist. Er habe gegen seine Pflichten verstossen als er die Sitzungsgelder nicht an die Gemeinde weitergeleitet hatte. Aber das sei kein Betrug. Das Bundesgericht gab deshalb den Fall an das Aargauer Obergericht zurück, welches dem Entscheid des Bundesgerichts gefolgt ist.
Freispruch ist «Genugtuung»
Walter Dubler ist froh über den Freispruch in allen Punkten, wie er im Argovia-Interview bestätigt. Er und sein Anwalt hätten die richtigen Schritte eingeleitet. Der Fall habe ihn an der Aargauer Justiz zweifeln lassen. Das Urteil des Bundesgerichts war ein Trost. Nichtsdestotrotz beschäftigt ihn der Fall weiter: Er findet es noch immer unverständlich, dass die Aargauer Regierung ihn vorzeitig des Amtes enthoben hatte, obwohl noch kein rechtskräftiges Urteil vorlag.