SVP-Politiker Urs Winzenried fordert eingeschränkte Feuerwerkszeiten
Schon mehrmals hat SVP-Politiker Urs Winzenried angeregt, dass sich der Stadtrat Aarau Gedanken zur Feuerwerksdiskussion machen sollte. Vor zweieinhalb Jahren hat der ehemalige Kapo-Chef den Aarauer Stadtrat auf die «rücksichtslose Knallerei rund um die Uhr» hingewiesen. Ein Jahr später machte er erneut einen Feuerwerksvorstoss, weil sich die Knallerei nicht nur auf einen Tag, sondern vom 30. Dezember 2022 bis vereinzelt zum 4. Januar 2023 gezogen haben soll. Sehr zum Ärger der Anwohnerschaft.
Kein Handlungsbedarf vonseiten der Stadt
Dieses Jahr hat der Tellianer Winzenried zwei weitere Anfragen an den Stadtrat eingereicht. Passiert ist bisher aber nicht viel. «Der Stadtrat hat in der Beantwortung aller bisherigen Anfragen im Zusammenhang mit dem Abbrennen von privatem Feuerwerk die zunehmend vorhandenen Probleme bagatellisiert und für die Stadt Aarau keinerlei Handlungsbedarf erkannt», schreibt er in seinem neuerlichen Postulat.
Auch das Zustandekommen der eidgenössischen Feuerwerksinitiative und das Verbot oder etwaige Einschränkungen von privatem oder offiziellem Feuerwerk in immer mehr Aargauer Gemeinden, wie Zufikon oder bald in Baden, habe an der Haltung der Stadt nicht viel geändert, heisst es weiter. Laut dem SVP-Einwohnerrat wächst auch in der Aarauer Bevölkerung immer mehr der Unmut ob dieser passiven Haltung.
Feuerwerk zeitlich eingeschränkt
Obwohl er sich ein gänzliches Verbot von privatem Feuerwerk wünsche und dies auch die nachhaltigste Lösung sei, wäre ein solches zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht mehrheitsfähig, so der der ehemalige Kripo-Chef. Daher hat Winzenried diesmal eine Kompromisslösung eingereicht, mit der sich auch der Einwohnerrat als Legislativ-Behörde beschäftigen kann.
In Aarau sollen demnach private Feuerwerke nur noch an bestimmten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten gezündet werden dürfen. Er fordert in einem Postulat an den Stadtrat eine entsprechende Änderung der Polizei-Verordnung. Am 1. August soll das Abbrennen von privatem Feuerwerk jeweils zwischen 20 Uhr und Mitternacht erlaubt sein und an Silvester ab 22 Uhr bis Neujahr um 2 Uhr. Wer sich nicht an diese Zeiten hält, soll bestraft werden, so Winzenried. Damit soll der Lärmbelästigung, panischen Haus- und Wildtieren, Littering und der Feinstaubbelastung ein wenig Einhalt geboten werden.
(red.)