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Aarau: Vorbestrafte Frau (37) klaut Deo und Make-up im Coop

Eine Frau klaute Deo und Make-up im Coop in Aarau. (Symbolbild)
Foto: Aargauer Zeitung/Dominic Kobelt
Aarau

Vorbestrafte Frau (37) klaut Deo und Make-up im Coop – jetzt wird es teuer

Eine 37-jährige Frau aus dem Kanton Solothurn hat im April Deo und Make-up aus dem Coop in Aarau gestohlen und das trotz Hausverbot. Dazu fuhr die Frau ohne gültiges Billette mit dem Bus und war bereits wegen mehrfachen Hausfriedensbruch vorbestraft. Jetzt wird es teuer für sie.

Eine 37-jährige Frau aus dem Kanton Solothurn zeigt sich unbelehrbar. Dies kommt sie nun teuer zu stehen. Im April dieses Jahres ging sie in den Coop in Aarau und nahm Deo und Make-up im Wert von insgesamt 59,25 Franken aus den Regalen. Anschliessend ging sie aus der Filiale, ohne zu bezahlen und wurde dabei erwischt. Hinzu kommt, dass die Solothurnerin Hausverbot im Coop hatte, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.

Im Bus ohne gültigen Fahrausweis erwischt

Das war aber noch nicht alles. Einen Monat zuvor fuhr die Frau in Aarau zwischen Bahnhof und Kunsthaus im Bus ohne gültiges Billette.

Das Hausverbot in sämtlichen Coop-Filialen erhielt die 37-Jährige im September 2023. Diesen Verweis unterschrieb sie damals selbst. Daher war ihr bewusst, dass sie bei einem erneuten Betreten eines Coop-Ladens in der Schweiz Hausfriedensbruch begehen würde. Hinzu kommt, dass die Solothurnerin schon im September und Oktober von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wegen mehrfachen Hausfriedensbruch zu einer jeweils bedingten Geldstrafe verurteilt wurde. Dies hielt sie allerdings nicht davon ab, im April 2024 wieder eine Coop-Filale zu betreten und die Kosmetikartikel zu stibitzen.

Saftige Geldstrafe

Weil sich die Solothurnerin nicht bewährt hat und vorbestraft ist, wird die Strafe diesmal unbedingt ausgesprochen. Sie wird per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 8000 Franken verurteilt. Dazu kommt eine Busse von 400 Franken und Gebühren in Höhe von 1000 Franken.

Die Frau muss der Aargau Verkehr AG (AVA) 285 Franken Schadensersatz und 50 Franken Entschädigung bezahlen. Zivilforderungen der Coop-Genossenschaft werden auf den Zivilweg verwiesen. Das Urteil wird überdies im Strafregister eingetragen.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 19. August 2024 04:45
aktualisiert: 19. August 2024 04:45
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