Bier, Baklava und Baguette: Aarauer klaut ganzen Einkauf im Coop
Ende April 2024 ist ein heute 27-jähriger Mann im Telli-Center in Aarau einkaufen gegangen. Dabei legte er im Coop Bier, Baklava, ein Schinken-Baguette, eine Focaccia mit Tomaten, Mozzarella und Basilikum belegt, Lachs und mehrere Fertig-Salate in seinen Einkaufskorb. Die Lebensmittel hatten insgesamt einen Wert von knapp 56 Franken. Allerdings bezahlte er diese nicht, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.
Nun wurde der Aarauer wegen geringfügigen Diebstahls zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Dazu kommen noch Gebühren in Höhe von 400 Franken.
Trotz Hausverbot im Coop geklaut
Auch im April 2024 hat eine vorbestrafte 37-jährige Frau aus dem Kanton Solothurn Deo und Make-up aus dem Coop an der Igelweid in Aarau gestohlen – und das trotz Hausverbot. Dazu fuhr die Frau ohne gültiges Billett mit dem Bus. Weil sich die Solothurnerin nicht bewährt hatte und vorbestraft war, wurde die Strafe unbedingt ausgesprochen. Sie wurde per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 8000 Franken verurteilt. Dazu kommt eine Busse von 400 Franken und Gebühren in Höhe von 1000 Franken.
Renitenter Aargauer stiehlt munter weiter
Einen unbelehrbaren Aargauer hat es zudem im März erwischt. Obwohl er landesweit Hausverbot in allen Migros-Filialen hatte, betrat er im Frühling 2024 den Laden an der Igelweid in Aarau und packte dort diverse Esswaren in seinen Korb: Milch, Rahm, Eier, Rahmglacé, Knoblauch, Zwiebeln und ein Sandwich. Damit verliess er den Laden wieder – ohne zu bezahlen. Insgesamt 22.95 Franken hätten die Lebensmittel gekostet. Und weil das noch nicht genug war, ging er anschliessend noch in die Coop-Filiale nebenan und stahl zwei Brotaufstriche und ein Feldschlösschen-Bier im Wert von 6.20 Franken.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft verurteilte den 31-Jährigen wegen geringfügigen Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Geldstrafe von insgesamt 900 Franken und einer Busse von 200 Franken. Die Gebühren von 1000 Franken musste er ebenfalls begleichen. Zu seiner früheren Busse von 800 Franken kamen nun also noch 2100 Franken obendrauf. Die Bewährungszeit für die bedingte Freiheitsstrafe von damals wurde zudem um ein Jahr verlängert.