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Wiederholungstäter: Aargauer klaut im Coop und Migros Bier und Esswaren

Der Mann bediente sich zuerst in der Migros-Filiale in der Igelweid, daraufhin gleich nebenan im Coop. (Archivbild)
Foto: Aargauer Zeitung/Dominic Kobelt
Saftige Strafe

Aargauer Wiederholungstäter klaut Bier und Esswaren in Coop und Migros

Obwohl er bereits wegen mehrfachen Diebstahls verurteilt und mit einem Hausverbot belegt war, klaute ein heute 31-jähriger Aargauer im Frühling im Migros und anschliessend im Coop in Aarau Lebensmittel. Und wieder wurde er erwischt.

Strafen scheinen diesen Aargauer wenig zu beeindrucken: Ein 31-Jähriger ist bereits im September 2022 unter anderem wegen mehrfachem Diebstahl, Sachbeschädigung und mehrfachem Hausfriedensbruch zu einer Busse von 800 Franken sowie einer bedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen bei einer Probezeit von vier Jahren verurteilt worden. Im Herbst 2023 hat ihm die Migros Aare zudem ein Hausverbot für alle Verkaufsstellen der Genossenschaft für fünf Jahre erteilt, das der Mann auch unterschrieb.

Vom Migros direkt in den Coop

Und dennoch ging er im Frühling 2024 erneut auf Diebestour, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. An einem Montagabend im April betrat er demnach die Migros-Filiale in der Igelweid in Aarau und packte dort diverse Esswaren in seinen Korb: Milch, Rahm, Eier, Rahmglacé, Knoblauch, Zwiebeln und ein Sandwich. Damit verliess er den Laden wieder – ohne zu bezahlen. Insgesamt 22.95 Franken hätten die Lebensmittel gekostet.

Gleich darauf betrat er nebenan auch noch die Coop-Filiale in der Igelweid, wo er dann noch zwei Braufrisch- und ein Feldschlösschen-Bier zum Gesamtpreis von 6.20 Franken einpackte. Wieder verliess er den Laden, ohne für die Getränke zu bezahlen.

Saftige Strafe und längere Probezeit

Das nützte ihm allerdings wenig, denn der 31-Jährige wurde erneut erwischt. Nun wird es richtig teuer: Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn wegen geringfügigen Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken (insgesamt 900 Franken) und einer Busse von 200 Franken. Die Gebühren von 1000 Franken muss er ebenfalls begleichen. Zu seiner früheren Busse von 800 Franken kommen nun also noch 2100 Franken obendrauf. Die Bewährungszeit für die bedingte Freiheitsstrafe von damals wird zudem um ein Jahr verlängert. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. Sollte der Mann seine Geldstrafe nicht bezahlen, muss er stattdessen ins Gefängnis. Pro nicht bezahltem Tagessatz müsste er einen Tag hinter Gitter.

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Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 15. Juli 2024 04:45
aktualisiert: 15. Juli 2024 04:45