27-Jähriger raucht im Nachtbus E-Zigarette – jetzt wird es teuer
Die Regeln in der Benutzungsordnung der Busbetrieb Aarau AG (BBA) sind klar: «Das Rauchen in unseren Fahrzeugen ist untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und CBD-Hanf.» Einem 27-Jährigen, der im Aargau wohnt, war das offensichtlich egal. Als er im vergangenen September frühmorgens um 3.30 Uhr mit dem Nachtbus von Aarau nach Schöftland fuhr, gönnte er sich eine E-Zigarette, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.
Im Bus ist das Rauchverbot dank eines Piktogramms gut sichtbar. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27-jährigen Deutschen deshalb vor, vorsätzlich im öffentlichen Verkehrsmittel geraucht zu haben. Damit verstiess er gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen.
Sein Leichtsinn auf der nächtlichen Fahrt von damals wird nun ziemlich teuer: Zur Strafe bekommt er eine Busse von 100 Franken aufgebrummt. Die Gebühren von 300 Franken muss er ebenfalls bezahlen.