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Frau steckt in Aarau aus Versehen falsches Portemonnaie ein – und lässt es dann auf dem WC liegen

Eine Frau steckte versehentlich zusätzlich zu ihrem Portemonnaie jenes von dem Mann in der Schlange vor ihr ein. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Aus Versehen

Aargauerin steckt fremdes Portemonnaie ein – und deponiert es auf dem Frauen-WC

Eine Aargauerin bezahlte wie gewohnt an der Kasse einer Manor-Filiale in Aarau. Daraufhin steckte sie den Geldbeutel in die Jackentasche. Nur blöd, dass es sich nicht nur um ihren eigenen handelte, der war schon versorgt. Nachdem sie das Versehen bemerkt hatte, hinterliess sie ihn auf dem Frauen-WC. Jetzt muss sie für ihre Unehrlichkeit büssen.

Es war wohl einer der teuersten Weihnachtseinkäufe einer 44-Jährigen aus dem Bezirk Aarau. An der Kasse steckte sie versehentlich das Portemonnaie eines Mannes ein. Daraufhin zeigte er sie an.

Portemonnaie auf Boden der Frauen-Toilette hinterlassen

Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu lesen ist, ging die 44-Jährige Mitte Dezember 2023 in der Manor-Filiale in Aarau einkaufen. Nachdem sie an der Kasse ihren Einkauf bezahlt hatte, packte sie wie gewohnt ihr Portemonnaie in ihre Jackentasche. Daraufhin ging die Frau auf die Toilette. Als sie dort ihre Jackentasche durchsuchte, bemerkte sie, dass sie plötzlich im Besitz von zwei Portemonnaies war.

Es stellte sich heraus, dass sie an der Kasse versehentlich nicht nur ihr eigenes, sondern auch das Portemonnaie des Kunden vor ihr eingesteckt hatte. Als die gebürtige Italienerin das bemerkte, legte sie den fremden Geldbeutel auf den Boden der Frauentoilette und verliess sie. Eine Meldung beim Fundbüro oder der Polizei machte sie nicht.

Hohe Geldstrafe wegen Sachentzug

Dummerweise gehörte die Brieftasche einem Mann. Die 44-Jährige hat es ihm deshalb verunmöglicht oder zumindest massiv erschwert, sein Portemonnaie auf der Frauentoilette zu finden und somit zurückzuerhalten. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt die gebürtige Italienerin aus dem Bezirk Aarau deshalb wegen Sachentziehung. Das zu einer bedingten Geldstrafe von 1400 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 300 Franken sowie Gebühren von über 815 Franken. Das Urteil wird in ihrem Strafregister eingetragen.

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Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 12. März 2024 07:01
aktualisiert: 12. März 2024 07:01