3. Runde: Gestaltungsplan für Aarauer Fussballstadion liegt nochmals auf
Die gute Nachricht für viele Fussballfans: Es geht wieder was rund um die künftige Heimat des FC Aarau. Die schlechte: Deswegen kann nicht einfach mit dem Bau losgelegt werden. Der Stadtrat hat einen Teil des Gestaltungsplans für die Kombination aus Fussballstadion und vier Wohngebäuden im Torfeld Süd aufgelegt.
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Diese stehen im Zusammenhang mit einem Bundesgerichtsentscheid. Da die Stadion-Bauherrin HRS Real Estate AG zur Querfinanzierung des Stadions von einer Mantelnutzung auf den Bau von vier Wohntürmen mit 800 Wohnungen umgeschwenkt war, musste die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) geändert werden. Gegen das Urnen-Ja der Bevölkerung gab es Beschwerden, unter anderem wegen der Lärmvorschriften. Das Bundesgericht hatte diese als höchste Instanz damals noch abgelehnt, weil diese nicht in der BNO, sondern im Gestaltungsplan genau zu regeln seien. Dieser angepasste Plan liegt nun vom 26. Juli bis 26. August auf. Und ist natürlich wieder anfechtbar, allerdings nur die geänderten Passagen.
«Kochrezept» für den Aarauer Stadtrat
In seinem Entscheid hat das Bundesgericht dem Stadtrat detailliert Hinweise gegeben, wie auf Anforderungen an den Lärmschutz für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner der neuen Wohngebäude einzugehen sei. Von einem «Kochrezept» spricht Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker in der «Aargauer Zeitung», welcher die Details bereits vor der Kommunikation am Mittwoch zugänglich waren. So sollen Fassadenöffnungen auf die Industriestrasse und die Bahngleise minim gehalten werden, lärmempfindliche Räume auf einer anderen Seite liegen oder mit Loggien abgeschirmt werden. Ein Beispiel? Die Balkone der Wohnungen am Gleis 0, welche mit einer zweiten Verglasung versehen sind und so den Innenraum der Wohnungen zusätzlich vor Lärm schützen.
Exponierte Lagen könnten derweil statt als Wohnfläche für gewerbliche Zwecke genutzt werden, zum Beispiel für das geplante Hotel. Aber auch die Lärmquellen selber bieten Optimierungspotential, Flüsterbeläge auf der Industriestrasse, Temporeduktion während der Ruhezeiten oder auch beim Bahnbetrieb. Als «ultima ratio» könnten aber auch Ausnahmebewilligungen erteilt werden.
Wann wird denn jetzt gebaut?
Ist der Gestaltungsplan durch – drei Einwendungen und allfällige neue aus der jetzigen, dritten Runde werden gesammelt behandelt – braucht es noch das Baugesuch. Dieses sei weit fortgeschritten, sagt Stadtpräsident Hilfiker der Zeitung weiter. Da das Gesuch für die Gesamtanlage eingereicht wird, könnten Einsprachen teuer werden: Der Streitwert der Anlage ist nämlich relevant bei der Auferlegung von Verfahrenskosten. Das macht Sinn, weil mit dem Turmbau nicht begonnen werden darf, solange am Stadion noch nicht gebaut wird.
Mit dem Stadionbau könnte im Idealfall 2026 oder 2027 gestartet werden, lässt Hanspeter Hilfiker durchblicken, damit läge eine Inbetriebnahme 2029 drin. Das dürfte aber unrealistisch sein, zu viele Einsprachemöglichkeiten gibt es da noch. Keinen Zweifel hegt der Stadtpräsident, dass das Stadion überhaupt kommt. Die Grundlagen mit der BNO und einem angepassten Gestaltungsplan seien die «wasserdichte Grundlage» dafür. Die Stimmberechtigten hätten sich mehrfach für den Bau des Stadions ausgesprochen, betont Hilfiker. «Der Stadtrat ist weiterhin der Überzeugung, dass dies eine für Aarau wichtige Infrastruktur ist.»
(lba)