Mindestens zwei Einwendungen gegen Gestaltungsplan für Aarauer Fussballstadion
Bis am Dienstagmittag sind bei der Stadt Aarau zwei Einwendungen eingetroffen, eine davon eine Sammeleinwendung. Das teilt Stadtbaumeister Jan Hlavica gegenüber ArgoviaToday mit. Die Frist lief am 26. August 2024 ab. Das heisst, es könnten noch weitere Einwendungen eingehen.
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Ende Juli hatte der Stadtrat den Gestaltungsplan für die geplante neue Heimat des FC Aarau und die umliegenden Hochhäuser erneut aufgelegt. Anfechtbar waren in dieser Runde derweil nur noch die geänderten Passagen. Was genau die Einwender monieren, teilte Hlavica noch nicht mit.
Bundesgericht hatte «Kochrezept» für Gestaltungsplan gegeben
Da die Stadion-Bauherrin HRS Real Estate AG zur Querfinanzierung des Stadions von einer Mantelnutzung auf den Bau von vier Wohntürmen mit 800 Wohnungen umgeschwenkt war, musste die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) geändert werden. Gegen das Urnen-Ja der Bevölkerung gab es Beschwerden, unter anderem wegen der Lärmvorschriften. Das Bundesgericht hatte diese als höchste Instanz damals noch abgelehnt, weil diese nicht in der BNO, sondern im Gestaltungsplan genau zu regeln seien.
In seinem Entscheid gab das Bundesgericht dem Stadtrat detailliert Hinweise, wie auf Anforderungen an den Lärmschutz für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner der neuen Wohngebäude einzugehen sei. Von einem «Kochrezept» sprach Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker in der «Aargauer Zeitung». So sollen Fassadenöffnungen auf die Industriestrasse und die Bahngleise minim gehalten werden, lärmempfindliche Räume auf einer anderen Seite liegen oder mit Loggien abgeschirmt werden. Ein Beispiel? Die Balkone der Wohnungen am Gleis 0, welche mit einer zweiten Verglasung versehen sind und so den Innenraum der Wohnungen zusätzlich vor Lärm schützen.
Exponierte Lagen könnten derweil statt als Wohnfläche für gewerbliche Zwecke genutzt werden, zum Beispiel für das geplante Hotel. Aber auch die Lärmquellen selber bieten Optimierungspotential, Flüsterbeläge auf der Industriestrasse, Temporeduktion während der Ruhezeiten oder auch beim Bahnbetrieb. Als «ultima ratio» könnten aber auch Ausnahmebewilligungen erteilt werden.
Wann wird gebaut?
Ist der Gestaltungsplan durch – drei Einwendungen und die neuen aus der jetzigen, dritten Runde werden gesammelt behandelt – braucht es noch das Baugesuch. Dieses sei weit fortgeschritten, sagte Stadtpräsident Hilfiker im Juli weiter. Da das Gesuch für die Gesamtanlage eingereicht wird, könnten Einsprachen teuer werden: Der Streitwert der Anlage ist nämlich relevant bei der Auferlegung von Verfahrenskosten. Das macht Sinn, weil mit dem Turmbau nicht begonnen werden darf, solange am Stadion noch nicht gebaut wird.
Mit dem Stadionbau könnte im Idealfall 2026 oder 2027 gestartet werden, lässt Hanspeter Hilfiker durchblicken, damit läge eine Inbetriebnahme 2029 drin. Das dürfte aber unrealistisch sein, zu viele Einsprachemöglichkeiten gibt es da noch. Keinen Zweifel hegte der Stadtpräsident, dass das Stadion überhaupt kommt. Die Grundlagen mit der BNO und einem angepassten Gestaltungsplan seien die «wasserdichte Grundlage» dafür.