Quelle: Tele M1/ Jeffrey Gnehm /ArgoviaToday/Michelle Brunner
Aarauer Tempo-30-Testlauf: Kommt Durchfahrtsverbot für Kasinostrasse?
Das Projekt «Mitenand statt Gegenand» laufe mehrheitlich gut, lässt die Stadt nach Rückmeldungen von Interessensverbänden und der Busbetriebe per Medienmitteilung verlauten. Sie stösst damit ins gleiche Horn wie der Kanton Aargau Anfang Dezember. So habe sich sowohl für den Fussverkehr als auch die Velofahrenden die Situation verbessert und auch der Verkehrsfluss auf der Bahnhofstrasse sei gesteigert worden.
Kampf dem Chaos in der Kasinostrasse
Alles in Butter also? Mitnichten. So hat das neue Verkehrsregime auf der Bahnhofstrasse vor allem bei direkt Betroffenen Kritik ausgelöst. So zum Beispiel bei der City-Markt AG oder dem Verband der Detailhändler Zentrum Aarau. Bei hohem Verkehrsaufkommen kommen nämlich Autofahrende kaum aus dem Parkhaus, was die Attraktivität der Innenstadt als Ladenzentrum senkt. Auch in Leserkommentaren und auf Social Media gehen die Emotionen teils hoch. Man stört sich daran, dass Autofahrende sich ums Linksabbiegeverbot in die Bahnhofstrasse foutieren oder am nötig gewordenen Verkehrsdienst, der in der Vorweihnachtszeit mittlerweile regelmässig eingesetzt wird, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ein neues Verkehrsregime müsse diesen doch obsolet machen. Das erste Zwischenfazit des Kantons wurde von einigen deshalb als Hinweis gesehen, dass er die Kritik ignoriert.
Weicht der Zebrastreifen beim 90°?
Die Stadt hat offenbar zugehört. Nach einer Aussprache mit direkt Betroffenen werden nun verschiedene Massnahmen kurzfristig umgesetzt oder befinden sich noch in der Prüfungsphase. So übernimmt der Verkehrsdienst mit einer zusätzlichen Person die Priorisierung der Fahrzeuge aus dem Parkhaus. Voraussichtlich im Januar 2024 soll auch der Zebrastreifen an der Kasinostrasse zwischen der 90°-Bar und dem Juwelier Gygax gestrichen werden. Dieser hemme den Verkehrsfluss aus der Kasinostrasse. Und drittens prüft die Stadt ein Fahrverbot für den Durchgangsverkehr. Dieses würde die Zu- und Wegfahrt zum Parkhaus, die Zu- und Wegfahrt zu den Anstösserliegenschaften sowie die Anlieferung erleichtern. Der Durchgangsverkehr mache in der Spitzenstunde 50 Prozent des Gesamtverkehrs aus, heisst es. Dieser würde künftig in Fahrtrichtung Aargauerplatz über die Poststrasse und in Fahrtrichtung Kreuzplatz über die Feerstrasse geleitet. Dieses Teilverbot müsste allerdings noch öffentlich publiziert werden und ist beschwerdefähig.
Grundsätzlich werde an dem Testlauf aber festgehalten, heisst es abschliessend. Die Zwischenresultate zeigten, dass die Verkehrsanordnung grosses Potenzial habe, die Situation an der Bahnhofstrasse zu verbessern.