Quelle: Tele M1
Millionen-Zahlung: Parlament rettet das KSA vor dem Konkurs
240 Millionen Franken – so viel Geld braucht das Kantonsspital Aarau vom Kanton, um nicht pleite zu gehen. Die Millionen sollen die Überschuldung des grössten Spitals im Aargau und damit den Konkurs verhindern. Die Finanzspritze entspricht fast dem nominellen Aktienkapital des Spitals. Das KSA baut derzeit einen Neubau für 750 Millionen Franken.
Die Debatte des Tages
Die vorberatende Fachkommission im Grossen Rat unterstützte den Antrag einstimmig, wenn auch «zähneknirschend», wie die Grünen die Stimmung im Parlament zusammenfassten. Man «beisse in den sauren Apfel», sagte der Mitte-Sprecher. Kommissionssprecher Severin Lüscher betonte mit der berühmten Frage «To be or not to be» nochmals die gefährdete Existenz des KSA und damit die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger im Aargau. Das Zentrumsspital sei unverzichtbar, hiess es. Kritisiert wurde, dass es so weit gekommen sei. Es sei eine Existenzkrise mit Ansage gewesen, die Kommission und auch das Parlament – sogar in Person des heutigen Gesundheitsdirektors Jean-Pierre Gallati – hätten immer wieder auf die sich abzeichnenden Probleme hingewiesen.
Auch sämtliche Fraktionen kündigten einstimmige oder mehrheitliche Zustimmung zur Millionen-Finanzspritze an. Einzelne Votanten kündigten an, gegen den Antrag zu stimmen. So sagte SVP-Fraktionsmitglied Pascal Furer, der Schaden sei zwar sowieso angerichtet. Er sehe aber kein Zeichen von Seiten des KSA, dass man sich nun bemühe. Auch Sander Mallien (GLP) hatte dem KSA seine Unterstützung bereits vorgängig versagt. Das KSA sei nicht «too big to fail».
Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati betonte, es sei fundamental, dass das KSA funktioniere: «Wir alle wissen, dass die Knochenarbeit der betrieblichen Sanierung noch vor uns steht – auch nach Überweisung der 240 Millionen Franken.» Das Parlament nahm den Antrag schliesslich deutlich mit 121 zu 12 Stimmen an.
Parteien fordern höhere Abgeltungen
Mehrere Parteien wiesen darauf hin, dass das KSA als Endversorgerspital gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringe. Der Kanton bestelle zwar Leistungen wie die 24-Stunden-Versorgung von Intensivpatienten, entschädige das Spital dafür jedoch nur mangelhaft.
Der Aargau bezahle fünf- bis zehnmal weniger als im schweizerischen Durchschnitt an diese Leistungen, rechnete ein SP-Sprecher vor. Regierung und Parlament hätten diese Fragen aus finanzpolitischen Gründen jahrelang ausgeblendet.
Volk wird kaum entscheiden müssen
Auch Landammann und Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) sagte, es gehe letztlich um diese Frage: «Konkurs - oder nicht Konkurs.» Das KSA sei ein sehr gutes Spital, was die medizinischen Leistungen betreffe. «In kaufmännischer Sicht ist das Spital ungenügend unterwegs. Das muss sich bessern», sagte Gallati.
Ein Konkurs hätte «gravierende und weitreichende Konsequenzen», die nicht beziffert werden könnten, hielt Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) fest.
Die 240 Millionen Franken entsprechen fast dem nominellen Aktienkapital der staatseigenen KSA-Gruppe. Diese wies für das Jahr 2022 bei einem Umsatz von 810 Millionen Franken einen Verlust von 3,5 Millionen Franken aus. Das KSA mit 5400 Mitarbeitenden errichtet derzeit einen Neubau für 750 Millionen Franken.
Der Entscheid zur Finanzspritze untersteht dem fakultativen Referendum. Eine Volksabstimmung ist jedoch nicht wahrscheinlich. Damit es zu einer Abstimmung käme, müsste eine Gruppierung innerhalb von 90 Tagen insgesamt 3000 Unterschriften sammeln.
Das lief sonst noch - Der Grosse Rat bewilligte der Regierung einstimmig die Anschaffung eines neuen Systems für das Rechnungswesen. Das heisst: Einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand über 6,55 Millionen Franken, sowie einen wiederkehrenden Bruttoaufwand von 360'000 Franken. Das neue System soll bereits ab 2025 eingesetzt werden.
- Patrick von Niederhäusern (SVP, Brugg) und Rolf Schmid (SP, Frick) wurden als Nachfolger von Maya Meier und Elisabeth Burgener in Pflicht genommen worden. Dominik Peter wurde als Fachrichter am Spezialverwaltungsgericht Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen in Pflicht genommen. Damit ist seine Arbeit als Grossrat beendet.
- Im Kanton Aargau werden die Gemeinden definitiv für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Schutzstatus S zuständig sein. Mit 120 zu 8 Stimmen hat der Grosse Rat der entsprechenden Anpassung des kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes zugestimmt. Die Regelung knüpft an die geltende Zuständigkeit der Gemeinden für vorläufig aufgenommene Personen sowie für Flüchtlinge an. Die vom Regierungsrat im April 2022 erlassene Sonderverordnung ist jedoch auf zwei Jahre befristet und kann nicht verlängert werden. Die Gemeinden sind demnach zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Schutzstatus S. Geregelt ist unter anderem auch die Zuweisung an die Gemeinden und deren Aufnahmepflicht sowie die Ausrichtung der Sozialhilfe.
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