Wo sollen die radioaktiven Abfälle hin?
Auf der Suche nach einem Standort für ein Atommüll-Tiefenlager soll die Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) neben den Gebieten Jura-Ost und Zürich-Nordost auch Nördlich Lägern im Grenzgebiet der Kantone Zürich und Aargau weiter untersuchen. Zu dieser Empfehlung hat die Aufsichtsbehörde ENSI ein Gutachten publiziert.
Der am Dienstag auf der Website des Eidgenössichen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) aufgeschaltete Bericht mit dem sicherheitstechnischen Gutachten zählt mehr als 280 Seiten. Die Schlussfolgerung des Gutachtens hatte das ENSI bereits im vergangenen Dezember mitgeteilt.
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) soll auch das Gebiet Nördlich Lägern im Grenzgebiet der Kantone Zürich und Aargau weiter untersuchen. Die Nagra wollte die Untersuchung des Standortgebiets zurückstellen, also auf den Standort verzichten.
Im Unterschied dazu kommt das ENSI zum Schluss, dass die Zurückstellung dieses Standortgebiets aufgrund der bestehenden Ungewissheiten «nicht robust» begründet sei. Deshalb solle das Gebiet in der nächsten Etappe des Sachplans geologisches Tiefenlager ebenfalls weiter untersucht werden.
Die Vorgaben legen fest, dass ein möglicherweise geeigneter Standort nicht aufgrund einer allenfalls noch unvollständigen Datengrundlage frühzeitig aus dem Verfahren ausscheiden darf.
Für eine Einengung auf drei Standortgebiete genügten die vorhandenen Daten, nicht aber für eine Einengung auf zwei Standortgebiete, erläutert Simon Löw, Professor für Ingenieurgeologie am Geologischen Institut der ETH Zürich und Präsident der Expertengruppe Geologisches Tiefenlager (EGT).
Die Auswirkungen grösserer Tiefenlager auf das Gebirgsverhalten und die Langzeitsicherheit seien heute ungewiss, wird Löw auf der ENSI-Website zitiert. Beim Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle geht es um eine Tiefe von mehr als 600 Metern und beim Endlager für hochradioaktive Abfälle um eine Tiefe von mehr als 700 Metern.
Zum Gutachten werden auch die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) und der Ausschuss der Kantone Stellungnahmen abgeben. Sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen gehen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung.
Der Bundesrat wird voraussichtlich bis Ende 2018 über den Abschluss der Etappe der Standortsuche entscheiden. Damit wird der Bundesrat festlegen, welche Standortgebiete in der nächsten Etappe tatsächlich vertieft untersucht werden sollen.