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Anwalt Lukas Breunig beantwortet deine rechtlichen Fragen in Zeiten des Coronavirus

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Anwalt Lukas Breunig beantwortet deine rechtlichen Fragen in Zeiten des Coronavirus

Wir besprechen mit Anwalt Lukas Breunig, die am häufigsten gestellten rechtlichen Hörer-Fragen

Alle Läden, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Auch Schulen und Universitäten sind zu. Das öffentliche Leben wird auf das notwendige Minimum reduziert und die Bevölkerung ist aufgerufen, die angeordneten Hygienemassnahmen zu befolgen sowie nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben. Die arbeitende Bevölkerung soll im Homeoffice arbeiten.

Die aktuelle Situation ist für alle neu und anspruchsvoll. Rechtsanwalt Lukas Breunig von Voser Rechtsanwälte in Baden beantwortet eure Fragen.

Mein Chef will Kurzarbeit einführen. Somit hätte ich nicht mehr den ganzen Lohn. Kann ich mich dagegen wehren?

«Theoretisch ja.»
1. April 2020 - 15:25

«Theoretisch ja.»

Darf ich mir die Zeiten im Homeoffice anders einteilen als bei normaler Arbeit? Also darf ich zum Beispiel erst um 10.00 Uhr beginnen?

Lukas Breunig: «Nein. Die Arbeitszeiten gemäss Arbeitsvertrag gelten auch im Homeoffice. Von den üblichen Arbeitszeiten darf nur mit Einverständnis des Arbeitgebers abgewichen werden.»

«Mein Chef hat uns klargemacht, dass er es vertuschen würde, wenn jemand im Team krank würde, so dass er den Betrieb sicher nicht schliessen müsste. Jetzt besteht bei einem Mitarbeiter tatsächlich Verdacht auf Corona. Dieser darf sich aber nicht testen lassen, da er nicht zur Risikogruppe gehört. Ich und meine Mutter, die auch dort arbeitet, sind beide Risikopatienten. Unser Chef hat uns angekündigt, dass er keinen Lohn zahlen wird, falls wir zu Hause bleiben. Werden wir in dieser Situation geschützt? Denn kündigen ist für uns beide in dieser Situation keine Lösung.»

«Der Arbeitgeber muss die Fürsorgepflicht einhalten.»
1. April 2020 - 15:25

«Der Arbeitgeber muss die Fürsorgepflicht einhalten.»

«Wir haben eine Zweitwohnung im Tirol (Österreich) gemietet (Einjahresvertrag). Müssen wir die Monatsmiete bezahlen, obwohl man zur Zeit nicht einreisen kann?»

Lukas Breunig: «Grundsätzlich müssen Sie die Miete auch in der jetzigen Situation bezahlen. In der Schweiz gibt es Juristen, die die Nichtnutzungsmöglichkeit aufgrund der Corona-Krise als Mietmangel ansehen. Das würde dazu führen, dass der Mietzins nicht geschuldet ist. Ich teile diese Auffassung nicht. Es besteht dazu naturgemäss keine Rechtsprechung. Ich kenne allerdings das österreichische Mietrecht nicht (und dieses dürfte auf Ihren Fall anwendbar sein). Ich empfehle Ihnen, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.»

Ich möchte nicht mehr im Homeoffice arbeiten. Kann ich einfordern, im Büro arbeiten zu gehen?

Lukas Breunig: «Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nicht vom vertraglichen Arbeitsort abweichen, ausser es sei dem Arbeitnehmer zumutbar. In der momentanen Situation und aufgrund der BAG-Richtlinien ist es dem Arbeitnehmer zumutbar, von zu Hause aus zu arbeiten. Sie müssen einer entsprechenden Weisung des Arbeitgebers also Folge leisten.»

Darf ich während der Kurzarbeit andere Aushilfsjobs annehmen?

«Unter Zustimmung des Arbeitsgebers: Ja.»
1. April 2020 - 15:25

«Unter Zustimmung des Arbeitsgebers: Ja.»

«Wenn jemand aufgrund des Coronavirus die Stelle verliert, müsste da die Arbeitslosenkasse nicht auf die Warte- und Einstelltage verzichten, sodass jeder ab dem ersten Tag Geld bekommt? Schliesslich werden Selbständige auch mit Krediten überhäuft.»

Lukas Breunig: «Einstelltage werden Ihnen nur bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit auferlegt. Wenn Sie wegen Corona arbeitslos werden, ist das nicht selbstverschuldet. Es dürfen Ihnen dann höchstens die Wartetage angerechnet werden. Das sind je nach Einkommen 5 bis 20 Wartetage. Das ist quasi der ‹Selbstbehalt›, den Sie selber tragen. Diese Wartetage gelten auch bei Corona-Fällen, es besteht hier keine Sonderregelung.»

Wie sieht es bei Müttern aus, die Hausfrauen sind? Wir haben zwei Kinder, beide sind in speziellen Institutionen, einer in der Sonderschule, der andere hat Assistenzzeiten, da er Asperger-Syndrom hat. Kriege ich für das Homeschooling von meinem Sohn mit ASS Geld zugesprochen? Er geht in die Regelklasse (2. Sek) und ich bin ziemlich ge- und überfordert. Wo kann ich mich melden?

Lukas Breunig: «Wer nicht erwerbstätig ist, kann keinen Erwerbsersatz beanspruchen. Erwerbsersatz erhalten nur Erwerbstätige, die nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen. Für über Betreuungsaktivitäten hinausgehende Aufgaben – insbesondere für pädagogische Tätigkeit – wird keine separate Entschädigung bezahlt.»

Ein Reisebüro bezahlt die Reise retour gemäss Pauschalreisegesetz Abschnitt 8 und ein anderes Reisebüro nicht und bezieht sich auf „Ausnahmen Art. 15, Abschitt 8“. Gilt die Ausnahme nicht nur bei Schadenfälle, oder wie ist dies?

Lukas Breunig: «Tatsächlich sieht das Pauschalreisegesetz vor, dass ein Veranstalter in Fällen höherer Gewalt nicht haftet. Theoretisch kann ein Reisebüro also die Rückzahlung bereits geleisteter Anzahlungen verweigern. In der Praxis werden das die Reisebüros aus eigenem Interesse kaum tun. Sie sind in der jetzigen Lage darauf angewiesen, dass die Kunden nach Beendigung der Krise zurückkehren. So haben denn auch die meisten grösseren Pauschalreiseveranstalter kulante Regelungen bis hin zur kostenlosen Stornierung getroffen.»

Kann mich mein Chef zu zwei Wochen Ferien während Corona zwingen? Er möchte nämlich, dass alle in den nächsten 2 Monaten zwei Wochen Ferien nehmen.

«Es gibt kein Präjudiz.»
1. April 2020 - 15:25

«Es gibt kein Präjudiz.»

Wenn ich ursprünglich während dieser Zeit Ferien eingegeben habe, darf mir der Arbeitgeber diese Woche streichen, bzw. verschieben? Momentan fallen viele Arbeiten an und der Chef könnte seine Entscheidung damit begründen, dass ich ja sowieso zu Hause bin.

Lukas Breunig: «Wenn Ferien mit dem Arbeitgeber schon vereinbart wurden, müssen sich beide daran halten. Das gilt beidseitig: Auch wenn der Arbeitnehmer die Ferien nicht mehr durchführen will, muss er sie zum vereinbarten Zeitpunkt doch einziehen, wenn der Arbeitgeber daran festhält.»

Wie sieht es mit Helfern bei einem Umzug aus? Muss man dies nun alleine ohne helfende Hände machen?

Lukas Breunig: «Das Zügeln ist weiterhin erlaubt. Die BAG-Vorschriften müssen eingehalten werden, insbesondere die Abstandswahrung. Ausserdem müssen Ansammlungen über 5 Personen vermieden werden.»

Ich finde keine Kinderbetreuung, da die Krippe geschlossen hat und die Grosseltern nicht mehr hüten dürfen/wollen. Darf ich deshalb zu Hause bleiben?

«Ja, sie dürfen zuhause bleiben.»
1. April 2020 - 15:25

«Ja, sie dürfen zuhause bleiben.»

Wenn ein Arbeitgeber die Hygienevorschriften nicht einhalten kann, weil der Betrieb zu klein ist, was dann?

Lukas Breunig: Die Hygienevorschriften müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Die Grösse des Betriebes spielt keine Rolle. Wenn der Arbeitgeber die Hygienemassnahmen auch nach Aufforderung nicht einhält, hat der Arbeitnehmer das Recht, der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber muss den Lohn trotzdem bezahlen.

Ich arbeite im Verkauf und fühle mich zu wenig geschützt. Wir können die Bestimmungen nie ganz einhalten. Wie kann ich mich wehren?

«Verlangen Sie vom Arbeitgeber, die Richtlinien einzuhalten.»
1. April 2020 - 15:26

«Verlangen Sie vom Arbeitgeber, die Richtlinien einzuhalten.»

Ich gehöre zu der Hochrisikogruppe und wurde vom Arzt sicher bis zum 19. April krank geschrieben, da ich als LKW-Chauffeuse kein Homeoffice machen kann. Wie funktioniert das mit Ferientagen und Lohn?

Lukas Breunig: "Wenn Sie längere Zeit der Arbeit fernbleiben, kann der Arbeitgeber für jeden vollen Monat 1/12 vom Ferienanspruch abziehen. Wenn der Grund für das Fehlen bei der Arbeit eine Erkrankung ist, darf der Arbeitgeber den Abzug im ersten Monat der Krankheit nicht vornehmen, sondern erst ab dem zweiten Monat.

Zur Höhe des Lohnes: Es kommt auf die Regelung im Arbeitsvertrag an: Wenn es so vereinbart ist, dass Sie 80% erhalten, dann gilt das so. Wenn nichts vereinbart ist, erhalten Sie für eine beschränkte Dauer (mindestens drei Wochen) 100% Lohn."

Habe ich Recht auf eine Entschädigung bei Flugtickets, wenn ich nicht einreisen darf?

Lukas Breunig: «Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Passagiers, abzuklären, ob er einreisen darf. Wenn der Flug also stattfindet, Sie aber nicht einreisen dürfen, ist das Ihr Risiko. Wenn der Flug nicht stattfindet – und somit die Leistung nicht erbracht wird – haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des Ticketpreises, sofern Sie mit der Fluggesellschaft nichts anderes vereinbart haben.»

Ich habe zwei Monate unbezahlte Ferien bewilligt bekommen, weil ich einen Sprachaufenthalt machen möchte. Dieser kann jetzt nicht stattfinden. Muss ich jetzt trotzdem zwei Monate unbezahlt nehmen?

«Da muss man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.»
1. April 2020 - 15:26

«Da muss man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.»

Ich arbeite normalerweise in einem Restaurant im Stundenlohn. Momentan bleiben die Restaurants ja geschlossen. Habe ich dennoch ein Anspruch auf eine Lohnentschädigung, auch wenn ich im Stundenlohn angestellt bin?

«Ja. Ihr Arbeitgeber kann auch für Stundenlöhner-Kurzarbeitsentschädigung beantragen, sofern die anderen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.»

veröffentlicht: 30. März 2020 10:53
aktualisiert: 3. April 2020 00:34