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Tödlicher Unfall auf T5 bei Suhr: Skoda-Fahrer krachte mit voller Wucht in Pannenfahrzeug – verurteilt

Quelle: TeleM1 / CH Media Video Unit / David Walder

Prozess

Tödlicher Unfall auf T5: Autofahrer krachte mit voller Wucht in Pannenfahrzeug – verurteilt

Im Januar 2023 kam es auf dem Autobahnzubringer T5 bei Buchs zu einem tödlichen Unfall. Ein 66-Jähriger hatte mit seinem Auto wegen einer Panne auf dem schmalen Pannenstreifen anhalten müssen, als kurz darauf ein damals 49-Jähriger mit 100 km/h in das Fahrzeug krachte. Der 66-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Nun musste sich der Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Es war ein tragischer Unfall Ende Januar 2023: Ein 66-jähriger Opelfahrer hatte auf dem Autobahnzubringer T5 in Richtung Aarau auf der Höhe der KVA eine Reifenpanne und musste deshalb am Rand anhalten. In diesem Bereich ist der Pannenstreifen derart schmal, dass das Auto auf die Normalspur ragte. Ein anderer, nachkommender Autofahrer in einem Skoda bemerkte das stehende Pannenfahrzeug zu spät und prallte mit voller Wucht in den Opel. Der 66-Jährige wurde beim Aufprall tödlich verletzt.

Quelle: Tele M1

Der 51-jährige Unfallfahrer musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Ihm wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen. Gemäss der Anklageschrift herrschte klare Sicht, als es zum Unfall kam. Es gab auch nur wenig Verkehr, weshalb der Skodafahrer das Pannenfahrzeug rechtzeitig hätte sehen und ihm ausweichen müssen.

Autofahrer hätte ausweichen können

Wegen des schmalen Pannenstreifens ragte der Opel des Opfers zur Hälfte auf die Normalspur. «Der Beschuldigte fuhr auf der rechten Fahrspur und achtete nicht genügend auf die Strasse und den Verkehr, weshalb er den stehenden Personenwagen nicht oder zu spät bemerkte und ungebremst mit einer Geschwindigkeit von circa 100 km/h mit der linken Heckseite des Personenwagens kollidierte», heisst es in der Anklageschrift. Gemäss der Staatsanwaltschaft wäre es problemlos möglich gewesen, dem Opel auszuweichen. Hätte er der Strasse genügend Aufmerksamkeit geschenkt, hätte er den Tod des Opfers vermeiden können, so ihr Fazit.

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Das Opfer befand sich zu diesem Zeitpunkt im Innern seines Pannenfahrzeugs und war nicht angeschnallt. Durch die Kollision erlitt er eine tödliche innere Blutung und starb noch auf der Unfallstelle.

Gericht verhängt bedingte Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft forderte für den 51-jährigen Unfallfahrer eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie eine Busse von 3000 Franken. Ausserdem sollte er die Verfahrens- und Untersuchungskosten in der Höhe von rund 10'500 Franken und die Anklagegebühr von knapp 1500 Franken bezahlen. Auch die Anwaltskosten müsse er selbst tragen.

Das Gericht entschied am Dienstag milder. Der 51-Jährige wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt. Eine Busse verhängte es nicht. Allerdings muss der Unfallfahrer die Verfahrenskosten sowie die Anklagegebühr bezahlen. Auch die Anwaltskosten muss er übernehmen.

Der Verteidiger sagt im Anschluss, dass der Unfall seinen Mandanten natürlich mitnehme. «Es ist eine Situation, die jedem passieren kann. Und jeder fürchtet sich davor. Er denkt immer wieder daran und überlegt, wieso er das Auto nicht gesehen hat. Aber eine schlüssige Erklärung hat er nicht, ausser eben Unaufmerksamkeit.» Der Unfallverursacher hatte wenige Wochen nach dem Unfall einen Brief an die Opferfamilie geschrieben und sich entschuldigt. Über eine Drittperson habe der 51-jährige Mann aber erfahren, dass die Familie keinen Kontakt wünsche.

Pannenstreifen sorgte für Kritik

Nach dem Unfall damals wurde bekannt, dass der Pannenstreifen beim Autobahnzubringer nicht den aktuellen Richtlinien entspricht. Die T5, heute N1R genannt, stammt noch aus den 80er-Jahren. Folglich auch der schmale Pannenstreifen. Und der könne auch nicht einfach so rasch ausgebaut werden, erklärte das Astra. Es behielt sich jedoch vor, Massnahmen zu überprüfen, wenn polizeiliche Erkenntnisse vorlägen.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 1. Oktober 2024 11:51
aktualisiert: 1. Oktober 2024 13:41