Trotz Betrugsmasche liessen Richter Milde walten
Bis zum Konkurs seiner Garage hat ein heute 38-jähriger Deutscher in Aarau mit Autos gehandelt. Dies jedoch nicht ganz nach Vorschrift. Laut Anklage soll er von Privatpersonen Fahrzeuge zum Verkauf entgegengenommen und diese dann weiterverkauft haben. Den gesamten Erlös daraus steckte er jedoch in die eigene Tasche.
Verurteilt aber milde bestraft
Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb für den 38-jährigen Familienvater eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie einen Landesverweis. Doch das Gericht liess Milde walten: «Es lohnt sich, in einem Strafverfahren zu kooperieren. Das zeigt die ausgesprochene Strafe heute deutlich», meinte der Staatsanwalt Adrian Brechbühl nach der Verhandlung gegenüber dem Sender. Weil sich der Garagist selbst angezeigt hatte bei der Polizei und vor Gericht immer kooperierte, verurteilten ihn die Richter nur zu einer bedingten zweijährigen Haftstrafe. Auch habe er den erbeuteten Erlös nicht für private Zwecke ausgegeben, sondern als Tilgung seiner Geschäftsschulden eingesetzt, was ebenfalls die Strafe milderte.
Auf den Verurteilten warten nun jedoch Zivilforderungen von fast einer halben Million Franken.
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