Quelle: Tele M1
Aargauer Exhibitionist muss im November vor Gericht – aktuell ist er frei
Der 54-jährige ehemalige Aargauer Politiker, der sich im November wegen Exhibitionismus und sexueller Handlungen mit Kindern vor Gericht verantworten muss, ist bis dahin auf freiem Fuss. Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, müsse er während dieser Zeit regelmässig zu einem Psychiater gehen, dürfe nicht an die Aare – weil er dort seine mutmasslichen Taten begangen hatte – und werde mit Medikamenten behandelt.
Prozess dauert drei Tage
Konkret soll sich der Mann, der einst im Grossen Rat sass und im letzten Herbst für den Nationalrat kandidierte, in 35 Fällen vor Mädchen und jungen Frauen entblösst haben. Im Juli 2022 wurde er nach einer genauen Beschreibung von zwei belästigten Mädchen festgenommen. Die Taten sollen zwischen 2017 und 2022 an der Aare im Niederamt westlich von Aarau stattgefunden haben.
Im November dieses Jahres soll ihm nun vor dem Richteramt Olten-Gösgen der Prozess gemacht werden – wegen der hohen Zahl an Opfern während drei Tagen.
Bi dahin ist der Mann auf freiem Fuss und befindet sich unter Ersatzmassnahmen, welche nach Recherche der «AZ» folgendes beinhalten:
- Wöchentliche Kontrolltermine im Ambulatorium Forensik der Psychiatrischen Dienste Aargau in Königsfelden.
- Medikamentöse Behandlung unter ärztlicher Aufsicht, z.B. mit Sertralin. Monatliche Blutkontrollen in der Psychiatrie in Königsfelden.
- Rayonverbot: Er darf sich, ausser in Begleitung seiner Ehefrau, nicht an der Aare aufhalten.
- Betreuung durch die Bewährungshilfe des Kantons Aargau mit wöchentlichen Treffen zur Vermeidung von Rückfällen.
Diese Massnahmen gelten seit dem 2. Juni 2023.
Beschuldigter streitet Vorwürfe ab
Die Polizei beschlagnahmte bei ihm zahlreiche Kleidungsstücke, darunter verschiedene Mützen, Brillen, Mäntel und eine Sofortbildkamera. Der 54-Jährige war offenbar häufig nur mit einem Hut oder einer Mütze bekleidet.
Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe grösstenteils. Er äusserte sich gegenüber Tele M1 in einem anonymen Video-Interview und bezeichnete die Vorwürfe als schrecklich und weitgehend falsch, wollte jedoch nicht konkretisieren, welche Anschuldigungen nicht zutreffen.
Quelle: Tele M1 / Daniel Arnold / ArgoviaToday / Severin Mayer
Gemäss Strafgesetzbuch könnte er eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erhalten.
(red.)